Mündliche Prüfung
Keine
3. Inhalt der Gymiprüfung
Für das Langzeitgymnasium:
Eine detaillierte Beschreibung des verlangten Stoffes finden Sie unter: http://www.zentraleaufnahmepruefung.ch/tl_files/zap_pdf/reglemente/Primarstufe.pdf
Für das Kurzzeitgymnasium:
Es gibt hierbei eine wichtige Unterscheidung. Zum einen wird die Mittelschule mit Abschluss an die 2. Sekundarschule besucht, oder nach der 3. Sekundarschule. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich in der 2. oder 3. Klasse befindet.
Mehr Informationen, sowie eine detaillierte Beschreibung finden Sie unter: http://www.zentraleaufnahmepruefung.ch/tl_files/zap_pdf/reglemente/Sekundarstufe.pdf
4. Zugelassene Hilfsmittel während der Gymiprüfung
Nach der 6. Primarschule:
Dokumentenechte Stifte in Schreibfarbe Blau oder Schwarz. Als dokumentenechte Stifte gelten Füllfeder, Kugelschreiber oder Filzstift. Radierbare Stifte sind nicht zulässig. Tipp-Ex oder Tintenkiller dürfen verwendet werden. Bleistift kommt nur in Geometrieaufgaben zum Einsatz, wenn dies ausdrücklich verlangt ist.
Lineal
Bleistift und Radiergummi, Geodreieck und Zirkel für die Mathematikprüfung
Das in der Primarschule verwendete Wörterbuch oder Duden, Band 1: «Die deutsche Rechtschreibung» für den Aufsatz im Fach Deutsch
Wer nicht deutscher Muttersprache ist, darf im Prüfungsteil Mathematik ein zweisprachiges Wörterbuch «Muttersprache – Deutsch» einsetzen. Dies muss bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung im Bemerkungsfeld eingetragen werden.Ein Wörterbuch für Primar- oder Oberstufe zum Verfassen des Textes ist erlaubt.
Es ist während der schriftlichen und mündlichen Aufnahmeprüfung nicht gestattet, einen Taschenrechner oder andere elektronische Hilfsmittel oder Tabellen zu benutzen.
Für Mathematik sind Geodreieck, Zirkel und Lineal gestattet.
Nach der Sekundarschule:
Dokumentenechte Stifte in Schreibfarbe Blau oder Schwarz. Als dokumentechte Stifte gelten Füllfeder, Kugelschreiber oder Filzstift. Radierbare Stifte sind nicht zulässig. Tipp-Ex oder Tintenkiller sollen nicht verwendet werden, stattdessen wird durchgestrichen. Bleistift kommt nur in Geometrieaufgaben zum Einsatz, wenn dies ausdrücklich verlangt ist.
Lineal
Bleistift und Radiergummi, Geodreieck und Zirkel für die Mathematikprüfung
Das in der Sekundarschule verwendete Wörterbuch oder Duden, Band 1: «Die deutsche Rechtschreibung» für den Aufsatz im Fach Deutsch
Wer nicht deutscher Muttersprache ist, darf im Prüfungsteil Mathematik ein zweisprachiges Wörterbuch «Muttersprache – Deutsch» einsetzen. Dies muss bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung im Bemerkungsfeld eingetragen werden.
Netzunabhängiger Taschenrechner ohne Grafik- und Algebrasystem.
5. Aufnahmebedingungen
Mit Vorleistungsnote
Die Aufnahme in die Probezeit eines Langgymnasiums oder eines Kurzgymnasiums erfolgt, wenn die Kandidatin oder der Kandidat eine Gesamtnote (Prüfungsnote mit Vorleistungsnote) von mindestens 4,75 erreicht.
Die Aufnahme in die Probezeit einer Handelsmittelschule, einer Fachmittelschule, einer Informatikmittelschule oder die Aufnahme ohne Probezeit in eine Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule (BM 1) erfolgt, wenn die Kandidatin oder der Kandidat eine Gesamtnote (Prüfungsnote mit Vorleistungsnote) von mindestens 4,5 erreicht.
Ohne Vorleistungsnote
Kandidatinnen und Kandidaten, die ohne Vorleistungsnote die Zentrale Aufnahmeprüfung antreten, können in die Probezeit eines Langgymnasiums oder eines Kurzgymnasiums aufgenommen werden, wenn die Prüfungsnote mindestens 4,5 beträgt.
Kandidatinnen und Kandidaten, die ohne Vorleistungsnote die Zentrale Aufnahmeprüfung antreten, können in die Probezeit einer Handelsmittelschule, einer Fachmittelschule, einer Informatikmittelschule oder ohne Probezeit in eine Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule (BM 1) oder eine Berufsmaturitätsschule nach abgeschlossener Berufslehre (BM 2) aufgenommen werden, wenn die Prüfungsnote mindestens 4,25 beträgt.
Quelle: https://www.zh.ch/de/bildung/schulen/maturitaetsschule/zentrale-aufnahmepruefung.html#-1837560406
6. Bekanntgabe der Ergebnisse
Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt in der Regel etwa 10 Tage nach der schriftlichen Prüfung. Eine mündliche Prüfung wird dann abgelegt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird innerhalb weniger Tage individuell mitgeteilt.