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Änderung des Aufnahmereglements für Gymnasien im Kanton Zürich

Wichtig:

Änderung des Aufnahmereglements für Gymnasien im Kanton Zürich ab 2023
Die Zentrale Aufnahmeprüfung 2024 wird von einem veränderten Reglement betroffen sein. Der Regierungsrat hat neue Aufnahmebedingungen für die ZAP für zukünftige Schülerinnen und Schüler sowohl des Langzeitgymnasiums als auch des Kurzzeitgymnasiums beschlossen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie hier zusammengefasst.

Langzeitgymnasium (ab 6. Klasse)
In den letzten Jahren wollten zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler im Kanton Zürich ein Gymnasium besuchen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat die Aufnahmebedingungen erschwert.

  • Ab der Gymiprüfung 2024 muss der Durchschnitt aus Vornote und Prüfungsnote 4,75 betragen. Bis zur Gymiprüfung 2024 lag dieser Wert bei 4,5. Die Vornote setzt sich dabei aus den Zwischennoten (Januar/Februar) in den Fächern Deutsch und Mathematik zusammen. Die Prüfungsnote wird zur Hälfte aus dem Fach Mathematik und zur Hälfte aus dem Fach Deutsch (Sprachbetrachtung und Aufsatz) errechnet.
  • Für Schülerinnen und Schüler einer Privatschule gilt ab 2024, dass die Prüfungsnote mindestens 4,5 betragen muss. Vorher reichte eine Prüfungsnote von 4,0. Nach wie vor werden die Vornoten bei Schülerinnen und Schülern von Privatschulen nicht berücksichtigt.

Kurzzeitgymnasium (ab 2./3. Sek.)
Für Kandidatinnen und Kandidaten des Kurzzeitgymnasiums wird es ebenfalls Neuerungen geben.

  • So wird es ab der Gymiprüfung 2024 keine Prüfungen mehr im Fach Französisch geben.
  • Es wird nicht mehr die Möglichkeit zu einer mündlichen Nachprüfung geben.
  • Wie auch beim Langzeitgymnasium wird nun die Vornote mitberücksichtigt. Es zählen Vornote und Prüfungsnote zu je 50%.
  • Die Vornote setzt sich dabei aus folgenden Fächern zusammen: Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch und Natur & Technik (Physik, Biologie, Chemie). Für Schülerinnen und Schüler an einer Privatschule zählt nach wie vor nur die Prüfungsnote.
  • Für Schülerinnen und Schüler einer Sekundarschule A mit Leistungsstufen gilt ab der Gymiprüfung 2024, dass nur dann die Vornote berücksichtigt wird, wenn alle Fächer auf der höchsten Leistungsstufe besucht wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, wird nur die Prüfungsnote gezählt.
  • Auch für Kandidatinnen und Kandidaten des Kurzzeitgymnasiums werden die Notenvorgaben strenger. Wenn Vornote und Prüfungsnote zählen, muss mindestens ein Schnitt von 4,75 erreicht werden. Schülerinnen und Schüler, bei denen nur die Prüfungsnote berücksichtigt wird, müssen ab 2024 an der Prüfung mindestens eine 4,5 erreichen.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie hier: https://www.zh.ch/de/bildung/schulen/maturitaetsschule/zentrale-aufnahmepruefung.html

Mit dem strengeren Aufnahmereglement wird eine gute Vorbereitung umso wichtiger. Unsere Materialien wurden angepasst und erweitert. Wir empfehlen, unsere Aufsatzkorrektur für die Prüfung im Fach Deutsch zu nutzen. Sie können Ihre Buchung über den folgenden Link vornehmen: 
Aufsatzkorrektur